Sippenhaftung bei Hartz IV ist verfassungswidrig! (gedruckt)
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- von Roland Klose
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüft, ob die Hartz-IV-Sanktionen gegen die Empfänger von Arbeitslosengeld II verfassungswidrig sind. Verfassungswidrig? Eindeutig ja, da unter anderem die im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder aus humanitären Gründen nicht unter den Regelverstößen des Hartz-IV-Empfängers leiden und dafür mit familiären Leistungskürzungen bestraft werden dürfen. Grund: Die Kinder werden dadurch in Kollektivhaftung genommen, was einer Sippenhaftung gleichkommt. Außerdem wird damit die Kinderarmut in Deutschland nachhaltig gefördert. Das erinnert mich aber stark an die sittenwidrige Sippenhaftung im Dritten Reich und in der ehemaligen DDR.
Roland Klose, Bad Fredeburg
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