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Ob die Forderung nach "Sozialer Gerechtigkeit"  im Gesundheitssystem mit dem Mittel  einer "Bürgerversicherung" adäquat gedient wäre, ist in hohem Maße zu bezweifeln.

Auch eine "quick and dirty" Lösung in Form von Honoraranpassungen  ist nur wieder einmal mehr einer der, inzwischen üblichen und aus politischer Bequemlichkeit und Kurzsichtigkeit  bevorzugten

Schnellschüsse. Damit wird erfahrtungsgemäß  an den grundlegenden Ursachen wenig bis gar nichts geändert und das angepeilte  Ziel mit übergroßem Geldaufwand verfehlt

Solange die in den einzelnen Versicherungssystemen liegenden Abrechnungssysteme nicht grundlegend  radikal und durchgängig in Richtung Einfachheit , Schnelligkeit und Transparenz  reformiert werden, kann eine "Bürgerversicherung" nicht entstehen und das Ziel darin und damit  "soziale Gerechtigkeit"  herzustellen, nicht erreicht werden .

In den heute praktizierten verschiedenartigen  Abrechnungsystemen ärztlicher Leistungserbringung, Krankenhausleistungen und aller weiteren Leistungen an Krankenversorgung ist durch

  •  ihren gigantischen bürokratischen Aufwand, (Overheadkosten)
  •  ihre (gewollten)  Undurchsichtigkeit (Intransparenz) und
  •  ihre  Kommunikations- und Medienbrüchen
  eine der wesentlichen Ursachen zu sehen für die vermeintlichen "Sozialen Ungerechtigkeiten".

Mit der insb. für die Versichertengemeinschaften in den Privatversicherungen/ Beihilfesystemen praktizierten Rechnungstellung und -begleichung wird ein, unter heutigen technischen Gegebenheiten, völlig unvertretbarer bürokratischer Aufwand getrieben, der m.E. nur den eizigen Zweck dient, die Verhältnisse über die ärztlichen Leistungen und ihre Preise  nach Möglichkeit so weit wie möglich instransparent zu gestalten.

Im heutigen Pozessablauf zur monetären Begleichung äztlicher Leistungen in dem Dreieck zwischen Arzt (Leistungserbringer), Patient und Versicherung wird zunächst

 

- eine schriftliche Rechnung erstellt

- per Post an den Patienten verschickt.

- Schriftliche Anträge durch die Patienten verfasst.

- Per Post an die Versicherungen/Beihilfestellen versandt.

- Schriftlich "Erstattungsbescheide" erstellt und per Post versandt......

- Ggf. schriftlche Widersprüche verfasst ...usw. usw.

 

Wesentlich einfacher wäre es doch, die Strecke zwischen Rechnungsersteller und Rechungserstatter per elektronischer Kommunikation zu gestalten  und damit eine unter heutigen Bedingungen äußerst  fragwürdige Ressourcenverschwendung zugunsten von Schnelligkeit ,Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit zu vermeiden.

 

Helmut Federmann

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