Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich als Pressebenachrichtigung auf einen gravierenden Fall von Amtspflichtverletzung und Gefährdung einer schutzbedürftigen Person aufmerksam:
Betreuungsfall Margit Henning: Unter staatlicher Aufsicht stehende Frau seit 04.08.2025 in Polen - Amtgericht Bad Schwalbach untätig
Die unter staatlicher Betreuung stehende Frau Margit Henning befindet sich seit dem 04.08.2025 - und damit seit über zwei Monaten - in Polen, begleitet von dem ungelernten Adrian Werner. Dies geschieht trotz der gesetzlichen Aufsichtspflicht des Amtsgerichts Bad Schwalbach.
Die dokumentierten Missstände:
- Isolation im Ausland: Frau Henning wird systematisch von ihrem sozialen Umfeld abgeschirmt
- Qualifikationsdefizite: Herr Werner übt die Betreuung ohne nachweisliche Qualifikation aus
- Vermögensgefährdung: Die Immobilie Schmidtstraße 5a wird nicht ordnungsgemäß verwaltet
Trotz mehrfacher, dringlicher Schreiben an das Amtsgericht Bad Schwalbach und den Gerichtspräsidenten Herrn Thorsten Tinnefeld liegt bis heute keine substantielle Reaktion der Behörde vor. Siehe E-Mail-Verlauf unten.
Diese Situation verstößt gegen:
- Den staatlichen Schutzauftrag gemäß Betreuungsrecht
- Die Aufsichtspflichten nach §§ 1837 ff. BGB
- Grundlegende Menschenrechte der Betroffenen
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Günther Orend
Sehr geehrter Herr Präsident Tinnefeld,
sehr geehrte Damen und Herren,
bereits mit meiner E-Mail vom 21.09.2025 habe ich auf schwerwiegende Missstände in der Betreuung von Frau Margit Henning hingewiesen. Bis heute habe ich von Ihrer Behörde keinerlei Rückmeldung erhalten.
Ich erinnere daher ausdrücklich:
Das Amtsgericht Bad Schwalbach trägt die Aufsicht über den staatlich bestellten Betreuer. Es ist Ihre Pflicht, in Fällen von offenkundiger Pflichtverletzung sofort einzuschreiten.
Die dokumentierten Punkte sind weiterhin ungelöst:
- Fortdauer der problematischen Pflegesituation: Herr Adrian Werner, ohne Qualifikation, übt weiterhin die Betreuung aus.
- Isolation im Ausland: Frau Henning befindet sich seit über 7 Wochen abgeschottet in Polen.
- Vernachlässigung der Vermögensfürsorge: Mietobjekt Schmidtstraße 5a wird nicht ordnungsgemäß verwaltet, keine Nebenkostenabrechnung.
Dies stellt nicht nur eine Gefährdung des Wohls von Frau Henning dar, sondern auch eine klare Verletzung des Betreuungsrechts (§§ 1837 ff. BGB) und des staatlichen Schutzauftrags.
Ich fordere Sie daher erneut auf, unverzüglich:
- Die Aufsicht über den Betreuer wahrzunehmen und Pflichtverletzungen abzustellen.
- Die Betreuungssituation von Frau Henning vor Ort aufzuklären.
- Für eine ordnungsgemäße Vermögensverwaltung zu sorgen.
Sollte bis zum 30.09.2025 keine substantielle Antwort erfolgen, sehe ich mich gezwungen, den Vorgang öffentlich zu machen und bei den Aufsichtsbehörden sowie beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorzulegen.
Bitte bestätigen Sie mir kurzfristig den Eingang dieses Schreibens und teilen Sie mit, welche Maßnahmen Sie einleiten.
Mit verbindlichen Grüßen
Günther Orend
Sehr geehrter Herr Präsident Tinnefeld,
ich wende mich mit einer dringenden Beschwerde bezüglich der Betreuung von Frau Margit Henning an Sie, da offenkundig gravierende Missstände in der Ausübung der staatlichen Betreuung vorliegen.
Sachverhalt:
Nach der Entscheidung des Amtsgerichts Bad Schwalbach, dass Frau Margit Henning einen staatlichen Betreuer erhält, sollte endlich für eine ordnungsgemäße und professionelle Betreuung der schutzbedürftigen Person gesorgt werden.
Gravierende Missstände:
- Fortbestand der problematischen Pflegesituation: Der polnische ungelernte "Pfleger" Adrian Werner wurde entgegen aller Erwartungen nicht ersetzt und übt weiterhin seine Tätigkeit aus.
- Aktuelle Isolation: Seit dem 04.08.2025 - also bereits rund 7 Wochen - befindet sich Herr Werner wieder mit Frau Henning in Polen und schirmt sie systematisch vom Kontakt zu Freunden und Bekannten ab.
- Vernachlässigung der Vermögensfürsorge: Die Mieter der Schmidtstraße 5a, ein Haus im Besitz von Frau Henning, haben noch immer keine Nebenkostenabrechnung erhalten, was auf eine mangelnde Verwaltung des Vermögens hindeutet.
Meine Bewertung:
Der staatliche Betreuer vernachlässigt offenkundig seine grundlegenden Aufgaben sowohl in der Personensorge als auch in der Vermögensbetreuung. Die anhaltende Isolation von Frau Henning im Ausland ohne angemessene Kontrolle und die unterlassene Immobilienverwaltung stellen schwerwiegende Pflichtverletzungen dar.
Meine dringende Bitte:
Ich bitte Sie als Gerichtspräsidenten, umgehend die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen:
- Sofortige Kontaktaufnahme mit dem staatlichen Betreuer und Aufforderung zur gewissenhaften Aufgabenwahrnehmung
- Überprüfung der Betreuungsführung und gegebenenfalls Einleitung von Aufsichtsmaßnahmen
- Klärung des aktuellen Aufenthalts von Frau Henning und der Angemessenheit ihrer Betreuungssituation
- Sicherstellung der ordnungsgemäßen Vermögensverwaltung, insbesondere bezüglich der Immobilie
Dringlichkeit:
Die Situation von Frau Henning erfordert sofortiges Handeln, da ihre Isolation im Ausland und die mangelnde Betreuung ihre Rechte und ihr Wohlbefinden gefährden.
Ich hoffe auf Ihr unverzügliches Eingreifen zum Schutz von Frau Henning und bitte um eine kurze Rückmeldung über die eingeleiteten Maßnahmen.
Mit freundlichen Grüßen
Günther Orend