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Wir begrüßen unseren neuen Autor: 
Günter Schmalzl

Giessmann250

Fälle von Rechtsmissbrauch durch die Jobcenter sind prozentual höher als von Leistungsempfängern!

Die versprochenen Einsparungen bringen die Reformen nicht! Das war für Experten von vornherein klar. Die Begriffe Arbeitslosengeld-2 sowie Bürgergeld sollen mit dem Begriff Grundsicherungsgeld ersetzt werden.

Was gar nicht geht und der Garantie des menschenwürdigen Existenzminimum widerspricht, somit verfassungsrechtlich verwerflich und angreifbar ist:

Nach dem neuen Gesetzentwurf soll bei 3-maligem Meldeversäumnis nach dem neu eingefügten §32a im SGB2 der Regelsatz ganz zu 100% entzogen werden. Die Bedarfe der Unterkunft sollen gleichzeitig an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden. Erst wenn der Säumer sich beim Jobcenter, jedoch spätestens innerhalb eines Monats meldet, soll es mit einer verfassungsrechtlich maximal möglichen Minderung weitergehen!

❗ Was für eine Existenzbedrohung, die mit Würde nichts zu tun hat!  ❗

Schon heute wenden Jobcenter teilweise geltende Gesetze falsch und zum Schaden der Leistungsberechtigten an. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) untersucht im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags das Bürgergeld. Bei der Umsetzung der Bürgergeld-Reformen kommt den Jobcentern eine zentrale Rolle zu, deshalb sind die operativen Handlungen der Jobcenter-Beschäftigten erschreckend. Im September 2025 sorgt eine neue Studie des IAB mit einer Online-Befragung für Aufsehen: Neben Sanktionen gibt es das Mittel der vorläufigen Zahlungseinstellung: Bürgergeld wird zunächst gestoppt, falls Unterlagen oder Mitwirkung fehlen. Erst wenn der Sachverhalt geklärt wird, erfolgt eine Nachzahlung.

60% der Mitarbeitenden in den befragten Jobcentern sehen in dieser Methode eine unbürokratische Alternative zu klassischen Sanktionen, da sie flexibler ist und weniger Verwaltungsaufwand erzeugt. Dieses Instrument wird besonders gerne bei Nichterreichbarkeit, verpassten Terminen oder unerlaubter Ortsabwesenheit angewendet.

In Fällen, in denen der volle Leistungsbezug nach erlangter Kenntnis von Tatsachen in der Vergangenheit zu Unrecht gezahlt wurde, ist das in Ordnung.

Die vorläufige Zahlungseinstellung nach §331 SGB3 darf nur erfolgen, wenn bekannt gewordene Tatsachen den Bewilligungsbescheid auch für die Vergangenheit aufhebbar machen.

Stattdessen wird vermehrt diese Anwendung teilweise genutzt, um Sachverhalte abzustrafen, die unter Sanktionierung für die Verletzung der Mitwirkungspflichten fallen und nicht rückwirkende Bescheide betrifft!

Für die Sanktionierung gilt jedoch §31, §31a und §31b im SGB2.

Schlampig: Anders kann man diese Arbeitsweise einiger Jobcenter nicht bezeichnen. Statt sich an Recht und Ordnung zu halten, häufen sich Bürgergeld-Widersprüche, denen aufgrund fehlerhafter Rechtsanwendung ganz oder teilweise stattgegeben werden muss. Die Quote im Bundesschnitt beträgt inzwischen rund 31 Prozent – Tendenz leicht steigend. Jeder einzelne dieser Fälle, insbesondere jene, die auf fehlerhafter Rechtsanwendung beruhen, bringt einen Bürgergeld-Bedürftigen in eine Zwangslage. Zur Sorge, überhaupt über die Runden zu kommen, gesellt sich dann der Streit mit dem Amt. Das sollte eigentlich nicht sein, zumal immer wieder die Rede von einfach und unbürokratisch ist. Doch davon entfernt man sich immer mehr.

Bisher bleiben Leistungsbezieher von Bürgergeld nach SGB2 bei ❗ falscher Rechtsanwendung ❗ der Behörde auf Sekundärschäden wie Schadenersatz sitzen, weil die Hürden der Amtshaftung nach BGB §839 i.V.m. Artikel 34 GG vor den Zivilgerichten zu hoch sind. Das muss sich ändern.

Deshalb habe ich eine Petition dazu beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht.

Auf der Seite ePetition.bundestag.de  ist sie noch mindestens bis 11.11.2025 oder möglicherweise länger in der Vorprüfung, bevor sie zur Mitzeichnung 42 Tage unter der ❗ ID 188682 ❗ veröffentlicht wird.

Herbert Gießmann


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