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seit mehreren Jahren engagiere ich mich im Thema "ÖPNV" und bin Mitglied und Vors. im Fahrgastbeirat der RSVG.
Darin bemühen wir uns um Verbesserung, Ausweitung ; Qualitäts- und Effizienzverbesserung des ÖPNV.
Dazu gehören u. a. auch Initiativen und Vorschläge an Entscheider und Interessierte im kommunalen Umfeld.
 
Mir fiel in Oberpleis folgende  - aus ÖPNV-Sicht - etwas merkwürdige Konstellation auf , die jedoch an anderern Orten in
großer Zahl in gleicher Weise vorherrscht!
 
Auf der von den Busliniern durch O´pleis befahrenen Straße finden sich verschiedene öffentliche Gebäude , u. a. natürlich die Schule, aber auch ein Gebäude der Kommunalverwaltung mit regem Publikumsverkehr. Außerdem befindet sich direkt neben dem "Rathaus-Gebäude" das Altenzentrum, zu dem ebenfalls reger und intensiver Publikumsverkehr gehört.
Auffallend  - aus Sicht des ÖPNV - ist nun, daß  zwar große Flächen an öffentlichem Raum als Parkplätze zum Anfahren dieser Gebäude für den individuellen PKw-Verkehr vorgehalten werden, aber eine Bushaltestelle dort nicht vorhanden ist.
Mein Vorschlag besteht nun darin,  für Bürger die den ÖPNV benutzen,  vor dem "Rathaus-Gebäude"  dort vohandene Flächen für eine Bushaltestelle zu nutzen.
 
Begründung:  Der Gleichberechtigungs- und Gleichbehandlungsgrundsatz  (Nicht-Diskriminierung) gebietet es und es ist aus Gemeinwohl-Sicht geradezu legitim, ÖPNV-Fahrgästen eine  gleichwertige und gleichberechtigte Nutzung des öffentlichen Raumes einzuräumen.
 
Auf solche  Situtationen angewandt bedeutet dies :
Den Bürgern, die den ÖPNV benutzen, sollte die gleichberechtigte (diskriminierungsfreie) Chance gegeben werden, diese Gebäude ebenso bequem, d. h. mit der gleichen kurzen Fußweg-Distanzen zu erreichen, wie  Pkw-Nutzer.
Diese können den vorgehaltenen öffentlichen Raum für Parkzwecke ihres privaten PKw`s nutzen.
Mit dem heutigen Zustand wird der PKW- Bürgergruppe eine vorrangige Nutzung des öffentlichen Raumes eingeräumt  Damit findet gegenüber ÖPNV-Benutzern eine Diskrimierung statt, die durch die Einrichtung einer Bushaltestelle zur gleichberechtigten Erreichbarkeit der öffentlichen Gebäude  (Rathaus) ausgeglichen werden kann!
 
Die Entrichtung einer Parkgebühr durch PKw-Nutzer stellt keinen gleichwertigen Ersatz und damit Ausgleich der festgestellten Diskriminierung dar, zumal der ökologische Schaden durch PKw-Nutzung ebenfalls noch auszugleichen wäre!

Freundliche Grüße

H. Federmann
-Dipl.Volkswirt-

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