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Gegen das neue Infektionsschutzgesetz ist an sich nichts einzuwenden.
In Notständen muss die Exekutive in die Lage gesetzt werden Notmaßnahmen zu ergreifen.
Wenn allerdings ein solches Gesetz Grundrechte einschränkt, sollte die Ausrufung des Notstandes mit der gleichen Mehrheit vom Bundestag beschlossen werden müssen, mit der das Grundgesetz verändert werden kann.
Die Ausrufung des Notstandes und die damit verbundene Ausschaltung von Grundrechten mit einfacher Mehrheit ist Ermächtigung und das Ergebnis schlicht Diktatur.
Um vorsorglich zu verhindern, dass Koalitionsparteien die über zwei Drittel der Stimmen verfügen die Demokratie über die Ausrufung des
...Die Regierungsfraktionen der CDU und SPD wollen Mitte November eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschließen, die die Einschränkungen der Grundrechte (Freiheit der Person, Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit, Unverletzlichkeit der Wohnung) durch staatliche Corona-Maßnahmen gesetzlich legitimiert und gegen Rechtsklagen absichern soll. Den Gesetzestext finden Sie hier (siehe insbesondere § 28a, S. 10). Legitimiert werden sollen:
1. Ausgangs- oder
...
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