Zitat aus der Welt: „Angriff auf Guam – Müsste Deutschland mit Trump in den Krieg ziehen? – Nordkorea droht offen mit einem Raketenangriff auf das US-Außengebiet Guam. Tritt dann der Bündnisfall ein? Artikel 5 des Nato-Vertrags legt fest, wann Deutschland verpflichtet ist, die USA militärisch zu unterstützen. Im Fall eines nordkoreanischen Angriffs auf die US-Pazifikinsel Guam wären Nato-Staaten wie Deutschland nicht verpflichtet, die Amerikaner militärisch zu unterstützen. Wie ein Nato-Sprecher bestätigte, gehört Guam nicht zu dem Gebiet, für das die Beistandspflicht im Nordatlantikvertrag festgeschrieben wurde.“Ende des Zitats. Frage des Leserbriefschreibers: Und wieso stehen dann deutsche Soldaten in Afghanistan? Als die NATO 1949 gegründet wurde und somit das Bündnisgebiet festgelegt wurde, war von einem Krieg in Afghanistan noch gar nicht die Rede. Offenbar hat George W. Bush am 11. September 2001 das Bündnisgebiet mit dem widerwillig erteilten Segen des Nordatlantikrates erweitert. Das kann sich wiederholen. Sollte Trump für den Fall eines nordkoreanischen Angriffs auf Guam noch einmal den Wunsch haben, das Bündnisgebiet zu erweitern, weil er erkennt, dass er sich übernommen hat, wird der Nordatlantikrat wohl noch einmal seine Verbeugung vor den Wünschen des Weißen Hauses machen. Dann steht in Anbetracht des „historischen Gehorsams“ Deutschlands gegenüber den USA zu befürchten, dass sich in Bälde deutsche Kampftruppen in Ostasien befinden werden. Wie sagte Ursula von der Leyen: „Deutschland ist bereit, mehr Verantwortung in der Welt zu übernehmen!“ Donald Trump wird dazu sagen: „Wunderbar, ich nehme das Angebot an!“Otfried Schrot
Bündnisgebiet und Beistandspflicht
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