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Die geplante Pflegereform 2027 ist ein Schlag ins Gesicht all jener Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, eingezahlt und vertraut haben. Während die Bundesregierung Milliarden für internationale Verpflichtungen und Rüstungsausgaben bereitstellt, soll ausgerechnet im Bereich der Pflege gespart werden – dort, wo die Schwächsten unserer Gesellschaft auf Unterstützung angewiesen sind.

Schon heute liegen die Eigenanteile in Pflegeheimen bei 2.500 bis 3.500 Euro monatlich. Viele ältere Menschen im Landkreis Vorpommern-Rügen können diese Summen nicht aufbringen. Familien werden überfordert, Ersparnisse aufgezehrt, Lebenswerke verkauft. Und nun soll die Belastung weiter steigen? Das widerspricht dem Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 1 GG und berührt die Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG.

Der Staat muss gegensteuern – nicht reformieren, indem er Leistungen kürzt. Notwendig sind eine Deckelung der Eigenanteile, ein höherer Steuerzuschuss zur Pflegeversicherung und eine Stärkung der kommunalen Pflegeinfrastruktur. Pflege darf nicht zum Luxusgut werden.

Ich fordere die politischen Entscheidungsträger auf, diese Reform kritisch zu überarbeiten und die Interessen der Pflegebedürftigen ernst zu nehmen. Ein Sozialstaat zeigt sich nicht in Sonntagsreden, sondern darin, wie er mit seinen schwächsten Bürgern umgeht

Mit freundlichen Grüßen
Peter Ahrend

 

 


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Ein Kommentar

  • Man kann über die (notwendige) Pflegereform trefflich diskutieren, eine Verletzung des Sozialstaatsprinzips oder gar der Menschenwürde ist sie mit Sicherheit nicht. Dass die Heimkosten in den letzten Jahren so sehr gestiegen sind, dafür kann weder die Pflegeversicherung noch die Regierung etwas. Natürlich kann man hinterfragen, ob ein Heimplatz aktuell bis zu 5000.00 € kosten muss, aber das ist eine andere Baustelle und Sache der Betreiber. Niemand, der den Eigenanteil nicht bezahlen kann, muss auf einen Heimplatz verzichten, da springt ohne Wenn und Aber unser nach wie vor weltweit einzigartiger Sozialstaat ein. Wenn ein Heimbewohner allerdings Vermögenswerte besitzt, ist es mehr als legitim, diese zur Finanzierung der Heimkosten heranzuziehen. Es ist nicht einzusehen, dass der Staat, und damit der Steuerzahler für ein ungeschmälertes Erbe zugunsten der Nachkommen einstehen soll. Die Leistungen der Pflegeversicherung wurden in den letzten Jahren unter den Ministern Gröhe und Spahn erheblich ausgeweitet, bis zur gesetzlichen Forderung nach tariflicher Bezahlung der Pflegekräfte; diese Erhöhung muss bisher ebenfalls durch die Pflegekassen und nicht etwa durch die Betreiber finanziert werden. Durch das Demografieproblem steht die Pflegeversicherung nun vor dem Kollaps und Einsparungen sind notwendig, wenn die Beiträge und damit die Arbeitskosten nicht über Gebühr steigen sollen. Aus dem gleichen Grund ist auch die oft populistisch erhobene Forderung nach einer Pflege-Vollversicherung nicht finanzierbar, dann müssten die Beiträge adäquat zur Krankenversicherung auf zweistellige Prozentwerte steigen.Die angedachten Einsparungen z. B. im Bereich des Pflegegrades 1, welcher überwiegend zur Finanzierung einer Putzfrau missbraucht wird, oder die Rückstellung aller Personalkosten an die Betreiber sind weder unzumutbar, noch verletzen sie die Menschenwürde, wie hier kolportiert wird. Wir haben Jahrzehntelang über unsere Verhältnisse und von der Substanz gelebt. Um das zu heilen, muss jeder etwas abgeben. Und auch das Gegeneinanderrechnen von Sozialausgaben und sicherlich notwendigen Ausgaben für Verteidigung und unsere internationalen Verpflichtungen z. B. im Rahmen der UNO helfen da nicht wirklich weiter.

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